Rechtspsychologische Weiterbildung

Zu Beginn der föderativen Weiterbildung zur Fachpsychologin und zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie ist nachzuweisen, dass in einer entsprechenden Einrichtung die Möglichkeit für eine psychologische Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie von mindestens drei Jahren und mindestens 15 Wochenstunden gegeben ist.

Unsere Praxis bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit, als Teil unseres Teams praktisch tätig zu werden. Durch regelmäßige Fachteamsitzungen und Supervisionen sowie durch kollegialen Austausch bekommen Sie bei uns optimale Bedingungen für Ihre berufliche Entwicklung.

Ausführliche Informationen zu der föderativen Weiterbildung zur Fachpsychologin und zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie finden Sie im Webauftritt der Deutschen Psychologen Akademie
www.weiterbildung-rechtspsychologie.de.

Schauen Sie auch bei AG Aktuell rein, um sich über Veranstaltungen und Neuigkeiten bezüglich der rechtspsychologischen Weiterbildung zu erkundigen. Falls Sie an unserem Angebot Interesse haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Hierfür bevorzugen wir den elektronischen oder schriftlichen Weg der Kommunikation.