Qualitätssicherung

Die AG-Rechtspsychologie sichert die gleichbleibend hohe Qualität durch umgehende Aufnahme jeder Begutachtung sowie eine sachgerechte Bearbeitung innerhalb der jeweils fallbezogenen Frist.

Bei der Erstellung der Gutachten richtet sich die AG-Rechtspsychologie nach den „Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (BDP und DGPs) und wird durch regelmäßige Supervision sowie fachliche Weiterbildung gestützt. Wir orientieren uns an der neuesten Rechtssprechung und den aktuellen psychologischen Standards.

Innerhalb der Arbeitsgemeinschaft finden regelmäßige Supervisions- und Fachteamsitzungen statt, woran auch externe KollegInnen teilnehmen können.

Vorrangige Kriterien bei der Begutachtung durch die AG-Rechtspsychologie:

  • entscheidungsorientiertes und hypothesengeleitetes Vorgehen
  • wissenschaftliche Fundierung der angewandten Methoden
  • Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Begutachtung für alle Beteiligten
  • Verhältnismäßigkeit des Aufwandes (in Hinblick auf Zeit, Belastung und Kosten)

Im Rahmen der aussagepsychologischen Begutachtung werden insbesondere die im Urteil des BGH vom 30.07.1999 festgehaltenen wissenschaftlichen Anforderungen an Glaubhaftigkeitsgutachten berücksichtigt, sowie im Familienrecht die 2016 interdisziplinär erstellten und veröffentlichten Standards in der Begutachtung.